Ein Angebotsvergleich dient dem Vergleich von Angeboten verschiedener Lieferanten, Bauunternehmen und sonstiger Unternehmen, von denen Leistungen in Form von Gütern oder Dienstleistungen bezogen werden.
Verschiedenen Kriterien, wie
werden den eigenen Bedürfnissen und Prioritäten entsprechend sortiert und ausgewertet und führen dann zu einer Kaufentscheidung.
Da der Preis im Mittelpunkt einer Kaufentscheidung steht, ermittelt man anhand der Vorwärtskalkulation den sogenannten Bezugspreis der angebotenen Leistungen, der Preis, zu dem der Einkäufer die Leistung vom Lieferanten mitsamt allen zu erwartenden Kosten und Nachlässen erstehen kann. Die Preise und Konditionen basieren dabei nicht zwingend auf einem Angebot oder einer Ausschreibung, sondern können auch aus Preislisten, mündlichen Absprachen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren.
Im folgenden Beispiel werden die Preise zweier Güter miteinander verglichen. Im Falle einer Arbeitsleistung können die Bezeichnungen der Positionen abweichen. Für das Ergebnis ist es unerheblich, ob die Kalkulation mit jeweils einer Einheit oder der gesamten Menge durchgeführt wird. Zur besseren Vergleichbarkeit mit späteren Angeboten bei denen die Angebotsmenge abweicht, empfiehlt es sich jedoch immer, den Bezugspreis zumindest auch für eine Einheit zu berechnen.
Dieses Kalkulationsschema soll als Anhaltspunkt dienen, da die Preisstellung und Preiskonditionen in realen Handelsbeziehungen keinen Formvorschriften unterliegen. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Bezugskosten oder der Lieferantenrabatt als Pauschalbeträge angegeben werden.